Aufsatz von Rechtsanwalt Fabian Manzau zu der aktuellen
Problematik der Aufhebung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses durch
Abschluss eines Geschäftsführerdienstvertrages Mit
Urteil vom 19.07.2007 (6 AZR 774/06) hat das Bundesarbeitsgericht(BAG)
entschieden, dass es bei seiner bisherigen Rechtsprechung verbleibt,
wonach durch den Abschluss eines Geschäftsführerdienstvertrages ein
zuvor bestehendes Arbeitsverhältnis regelmäßig, abgesehen also von
atypischen Ausnahmefällen, durch schlüssiges Verhalten aufgehoben wird.
Es beendet damit wohl vorerst eine lebhafte Diskussion darüber, ob
diese Meinung aufgrund einer zwischenzeitlichen Gesetzesänderung
(Schriftformerfordernis nach ƒ 623 BGB) und aufgrund
vertretungsrechtlicher Gesichtspunkte noch haltbar ist. (Geschäftsführer-DV, pdf, 620kb) zurück |