HANDELSRECHT
Im Bereich des Handelsrechts stehen wir Ihnen in allen Fragen der Vertragsgestaltung
und der Durchsetzung und Abwehr
von Ansprüchen zur Verfügung.
Neben der Kompetenz in Spezialgebieten
des Vertragsrechts verschiedener Länder
verfügen wir über umfassende Kenntnisse
im Bereich der einschlägigen Normen des
Internationalen Privat- und Zivilprozessrechts,
des UN-Kaufrechts sowie des
EU-Rechts. Wir unterstützen Sie bei der
zivilrechtlichen Durchsetzung und Abwehr
von Ansprüchen im Handelsrecht.
Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere:
- Internationale Kaufverträge
- Liefer- und Vertriebsverträge
- Handelsvertreter-, Vertragshändler- und Franchiseverträge
- Kooperations-, Forschungs- und Entwicklungsverträge
- Überprüfung und Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Lizenzverträge
- Anlagenverträge
- Joint Venture
- Exportgenehmigungen
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