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International

HANDELSRECHT

Im Bereich des Handelsrechts stehen wir Ihnen in allen Fragen der Vertragsgestaltung und der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen zur Verfügung.

Neben der Kompetenz in Spezialgebieten des Vertragsrechts verschiedener Länder verfügen wir über umfassende Kenntnisse im Bereich der einschlägigen Normen des Internationalen Privat- und Zivilprozessrechts, des UN-Kaufrechts sowie des EU-Rechts. Wir unterstützen Sie bei der zivilrechtlichen Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen im Handelsrecht.

Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere:

  • Internationale Kaufverträge
  • Liefer- und Vertriebsverträge
  • Handelsvertreter-, Vertragshändler- und Franchiseverträge
  • Kooperations-, Forschungs- und Entwicklungsverträge
  • Überprüfung und Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Lizenzverträge
  • Anlagenverträge
  • Joint Venture
  • Exportgenehmigungen


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