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Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Individualarbeitsrecht. Wir unterstützen Sie sowohl bei der Gestaltung und Verhandlung neuer Arbeitsverträge als auch bei der Optimierung vorhandener Arbeitsverträge. Ebenso stehen wir Ihnen bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen beratend zur Seite. Dies gilt auch für die Abwehr oder Durchsetzung von Ansprüchen aus beendeten Arbeitsverhältnissen. In Arbeitsgerichtsprozessen vertreten wir Sie bundesweit vor sämtlichen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht. Daneben verfügen wir auch über langjährige Erfahrung in dem verwandten Rechtsgebiet des Handelsvertreterrechts.

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