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Gesellschaftsrecht M&A

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Gesellschaftsrecht / M&A

Das Gesellschaftsrecht bildet einen besonderen Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Wir beraten Sie in allen Rechtsfragen zur Gründung, Strukturierung oder Finanzierung Ihrer Unternehmen und Unternehmensgruppen. Wir unterstützen Sie bei der Planung und Gestaltung von Projektgesellschaften und Joint Ventures. Wir begleiten Sie umfassend bei nationalen und internationalen Unternehmenskäufen und -gründungen. Wir übernehmen bei Bedarf auch die Funktionen einer Rechtsabteilung Ihres Unternehmens. Im Falle streitiger Auseinandersetzungen, auch zwischen den Gesellschaftern, und in sonstigen Krisenzeiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Dies gilt auch im Zuge einer individuellen Nachfolgeplanung. Sprechen Sie uns an.

Unsere Tätigkeit im Gesellschaftsrecht umfasst insbesondere:
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