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Internationales Erbrecht

Internationale Erbfälle mit Auslandsbezug bilden einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeiten. Typisch sind folgende Sachverhalte:

Ein deutscher Erblasser hat Vermögen im Ausland, seinen letzten Wohnsitz im Ausland oder im Ausland ein Testament errichtet. Ein ausländischer Erblasser hat Vermögensgegenstände in Deutschland, seinen letzten Wohnsitz in Deutschland oder ein Testament in Deutschland errichtet.

Diese und ähnliche erbrechtliche Sachverhalte erfordern eine professionelle Beratung. Diese bieten wir Ihnen bei
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