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Ein weiterer Schwerpunkt unserer Kanzlei ist der Rechtsverkehr zwischen Deutschland und Spanien. Dank unserer Sprachkenntnisse und unserer langjährigen Erfahrungen im deutsch-spanischen Rechtsverkehr können wir problemlos mit spanischen Behörden, Banken, Gerichten und anderen Kanzleien kommunizieren und Ihre Interessen effektiv und gezielt wahrnehmen. Unsere Tätigkeitsfelder reichen von der erbrechtlichen Beratung über das Immobilienrecht bis zum Wirtschaftsrecht. Insbesondere sind wir in folgenden Bereichen tätig:

  • Abwicklung von deutsch-spanischen Erbschaften (Erbschaftsannahme in Spanien, Nachlassteilung, Steuererklärungen, Umschreibungen im spanischen Eigentumsregister)
  • Erstellung von zweisprachigen notariellen Spezial- und Generalvollmachten
  • Übertragung von spanischen Immobilien (auch im Wege vorweggenommener Erbfolge)
  • Durchsetzung von erbrechtlichen Ansprüchen und Abwehr von unberechtigten Ansprüchen
  • Prozessvertretung für spanische Mandanten in Deutschland
  • Beratung und Abwicklung von Immobilienkäufen in Spanien (insbesondere Vorvertrag, Optionsvertrag, Wahrnehmung von Notarterminen in Spanien
  • Steuerliche Beratung beim Immobilienerwerb in Spanien (spanische Grunderwerbsteuer, Plusvalia, Rentention, Einkommenssteuer)
  • Vermögensrecherchen in Spanien
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